Fusionskontrolle durch das Kartellamt

Wächter alter Strukturen

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  • 01.12.2019

f&w

Ausgabe 6/2019

Seite 506

Die Fusionskontrolle im Klinikmarkt basiert auf Rechtsgrundlagen, die der aktuellen Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Eine Weiterentwicklung täte gut, sagen unsere Autoren – und machen einen konkreten Vorschlag, wie es gehen könnte.

Im Jahr 2005 hat das Bundeskartellamt (BKartA) erstmals einen Zusammenschluss von Krankenhäusern untersagt und in den folgenden Jahren die behördliche Vorgehensweise im Krankenhausbereich weiter konkretisiert. Rechtlich hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2008…

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