Das MDK-Reformgesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Unser Autor erläutert, was sich grundsätzlich ändert und fokussiert dann auf die Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste, mit denen diese erstmals auch Auftragnehmer der Krankenhäuser werden.
Die Sicherung der Qualität von Behandlungen im Krankenhaus ist den im Krankenhaus tätigen Mitarbeitern, den Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und – an erster Stelle – natürlich den Patienten und deren Angehörigen immer schon ein Anliegen…