Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist die PPP-RL ein Meilenstein in der Versorgung psychisch Kranker. Erstmals wurden verbindliche Mindestpersonalvorgaben definiert. Zwei Jahre nach Inkrafttreten ist es Zeit für ein erstes Fazit und einen Ausblick auf mögliche Optimierungen.
Die alte Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) hat ihr Ziel – eine ausreichende Behandlung im stationären Setting zu gewährleisten – klar verfehlt. 2019 hatten noch über 40 Prozent der Häuser die erforderliche…