Strafrechtliche Verantwortung

Das Risiko, die Suppe auslöffeln zu müssen

  • Recht
  • Management
  • 31.10.2023

f&w

Ausgabe 11/2023

Seite 1028

Im Strafrecht ist die Geschäftsherrenhaftung als Rechtsfigur anerkannt, über die Führungspersonen eine eigene strafrechtliche Verantwortung für Straftaten haben, die ihnen unterstellte Mitarbeiter begangen haben. Um die strafrechtlichen Risiken zu minimieren, sind Vorkehrungen im Unternehmen zu treffen.

Krankenhäuser sind zumeist große Wirtschaftsunternehmen, in der Regel leiten sie Geschäftsführer oder Vorstand. Dass diese nicht alle im Betrieb anfallenden Aufgaben selbst übernehmen können,…

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