Wunsch- und Wahlrecht

Sichtbarer werden

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  • 01.11.2024

f&w

Ausgabe 11/2024

Seite 1050

Zum 1. Juli 2023 wurde das Wunsch- und Wahlrecht durch eine Gesetzesänderung angepasst. Die Auswahlprozesse sollten transparenter werden und Patienten sollten größeren Einfluss auf die Wahl ihrer Reha-Klinik bekommen. Doch damit Patienten überhaupt auf Kliniken aufmerksam werden, müssen diese mit gezieltem Marketing und einer guten Öffentlichkeitsarbeit in ihre Sichtbarkeit investieren.

Das Wunsch- und Wahlrecht hat nach Meinung von Patrick Zander, Berater bei HC&S, deutlich an Stellenwert…

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