Auch Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapeuten benötigen eine bedarfsabhängige Ermächtigung – das hat das Bundessozialgericht im Dezember 2024 klargestellt. Die Zulassungsgremien können darüber ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Maßgeblich für die Beurteilung der Bedarfslage bei Ermächtigungen ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
Das Urteil zu der gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Ermächtigung zum Betrieb einer Ambulanz an einer…