Medizinische Versorgungszentren sind eine Antwort auf die Ambulantisierung. Die Kritik an investorenbetriebenen MVZ wird jedoch immer lauter. Die Koalition will sie regulieren, aber eilig hat sie es damit nicht.
Als Jessica Pfeifer 2010 für ihren damaligen Krankenhausträger ein MVZ mitgründete, wurde die Debatte schnell hitzig: Lokalpresse und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte machten das neue Zentrum zum Feindbild. „Manchmal habe ich aus meinem Fenster im Büro geguckt und gedacht: Wann steht er da, der Mob mit den Mistgabeln?“, erinnerte sich die Geschäftsführerin der MVZ der Josefs-Gesellschaft in Köln auf dem DRG|FORUM 2026.
Der ambulante Markt im Wandel
Heute, 16 Jahre später, sichere ausgerechnet dieses MVZ in einer ambulant strukturell unterversorgten Region die fachärztliche und hausärztliche Grundversorgung. Das Beispiel zeigt, wie kontrovers die MVZ-Debatte geführt wird: Manche sehen darin eine Lösung für die ambulante Versorgung und neue Arbeitsmodelle, andere befürchten zu viel privates Renditeinteresse im Gesundheitssystem.
Im ambulanten Markt verschieben sich die Gewichte. MVZ bündeln Standorte, Personal und Arztsitze – und sie ziehen zunehmend Käufer an, die selbst nicht aus der Versorgung kommen. Was lange nach einer Branchenrandnotiz klang, wird inzwischen als ordnungspolitische Frage verhandelt: Wer Eigentum und Steuerung der ambulanten Medizin kontrolliert, beeinflusst auch Entscheidungen im Alltag der Praxen.
Bundesärztekammer warnt vor Private Equity
Dabei positioniert sich die Bundesärztekammer ungewöhnlich deutlich. In einer Stellungnahme zu einem Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom vergangenen Jahr heißt es: „Sorge bereitet jedoch die dynamische Entwicklung von Übernahmen und Gründungen von MVZ durch fachfremde Finanzinvestoren wie insbesondere Private-Equity-Gesellschaften. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist die Eigentümerschaft von MVZ durch fachfremde Investoren mit erheblichen Risiken behaftet, die einer Regulierung bedürfen.“
Verbände wie der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sehen das naturgemäß anders: Grundsätzlich werde „kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bezieht“, gesehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die tatsächlichen Besitzverhältnisse und Strukturen der MVZ bundesweit aussehen – und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.
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