Die AOK Baden-Württemberg will die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten aus dem etablierten System der Kassenärztlichen Vereinigungen lösen. Ein entsprechender Vertrag mit privaten Anbietern ist bereits geschlossen. Der Anfang vom Ende des KV-Systems?
Die §§ 73 b und c des Sozialgesetzbuches (SGB V) ermöglichen es den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit der jüngsten Gesundheitsreform, die ambulante Versorgung ihrer Versicherten an der Kassenärztlichen Vereinigung…