Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenkassen, Kassenärzte, Kassenzahnärzte und der Kliniken. Zum 1. Juli 2008 wird der Ausschuss umstrukturiert. Die Kassen erhalten mehr Macht. Das verändert die gesamte Branche.
Der G-BA ist ein mächtiges Gremium. Die vom Gesetzgeber delegierte Entscheidungskompetenz macht ihn stark. Die Bundesregierung fixiert im Sozialgesetzbuch (SGB) V in der Regel nur relativ…