Erste Stufe der Pflegereform beschlossen

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Der Bundestag hat heute das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Kurz vor der Abstimmung haben sich Regierung und Opposition einen Schlagabtausch im Parlament geliefert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte mit Blick auf die Leistungsausweitungen in der ambulanten Pflege in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und in der stationären Pflege von einer Milliarde Euro sowie den damit verbundenen Beitragssatzsteigerungen in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV): „Ich bin davon überzeugt, unsere starke Gesellschaft kann das stemmen."

Dagegen kritisierte Elisabeth Scharfenberg, pflegepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: „Diese Reform verkörpert keine Idee. Diese Reform ist teuer. Auf das Herzstück warten wir immer noch: die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs." Letzteres könne „man ja schon fast nicht mehr hören", so Scharfenberg. Die zentrale Aufgabe der nächsten Jahre müsse es sein, die Kommunen zu stärken. Sie setze deshalb große Hoffnungen in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel dies sei.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn verteidigte den Zeitplan der Großen Koalition. Diese will die zweite Stufe der Pflegereform erst 2017 zünden und derzeit laufende Modellvorhaben abwarten. In diesen wird geprüft, wie sich die geplanten künftigen fünf Pflegegrade, die die bisherigen vier Pflegestufen ablösen sollen, auf die Betroffenen auswirken. Spahn: „Wir machen keine Experimente mit einer Million Menschen in Deutschland." So viele Bundesbürger würden jährlich Leistungen der SPV erhalten.Kurz vor dem Beschluss des Parlaments hatte die Regierung das Reformvorhaben noch erweitert. Unter anderem wurde die Durchsetzung von Tariflöhnen verbessert. Aus Sicht der Fraktion der Linken geht das nicht weit genug: Deren Abgeordnete Pia Zimmermann forderte die rasche Einführung bundesweiter Personalmindeststandards in den Pflegeheimen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Pressemitteilung die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammengefasst.

Autor

Dr. Stephan Balling

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