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Hecken: "Engmaschige ambulante Versorgung schaffen"

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Hecken: "Engmaschige ambulante Versorgung schaffen"
Josef Hecken © Rosa Reibke/G-BA

Krankenhäuser bekommen mehr Zeit für die Umsetzung der "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL). Das hat der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Frühstens ab 2026 sollen sie die Mindestvorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrien einhalten müssen, ansonsten sollen Sanktionen folgen. Hält eine Einrichtung die PPP-RL-Anforderungen dann nicht ein, entfällt der Anteil der Vergütung, der rechnerisch dem Anteil des fehlenden Personals entspricht. 

50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder– und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser setzten im zweiten Halbjahr 2021 weniger Behandlungspersonal ein, als die Mindestpersonalvorgabe vorschreibt. Das katapultiere die Psychiatrie in die 1960er-Jahre zurück, so Kritiker. Zuletzt hatte die Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in ihrer 8. Stellungnahme zur Reform des Psych-Sektors die Aussetzung der Sanktionen empfohlen. Hitzige Diskussionen standen im Raum. 

Doris Pfeiffer: "Bedingungen sind erfüllbar"

„Wir sehen das besorgniserregend und haben mehrfach auf die Notwendigkeit der Sanktionen als Instrument hingewiesen“, sagt Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-SP). Der GKV-SV empfinde die Anforderungen der PPP-RL als gering. „Die Bedingungen sind erfüllbar“, so Pfeiffer. Die Verlängerung sei ein „ambitionsarmer Vorschlag. Dadurch haben wir jetzt noch mal zwei weitere Jahre mit bescheidenen Personalanforderungen“. 

Nicht nur der allgemeine Fachkräftemangel sei eine Ursache der Nichteinhaltung, sondern auch die Strukturen. Darunter fielen steigende Bettenzahlen (130 pro 100.000 Einwohner), die im EU-Schnitt (67 pro 100.000 Einwohner) mit sinkender Tendenz hierzulande viel zu hoch seien – eher noch anstiegen. „Viel zu häufig wird an stationären Strukturen festgehalten. Fachleute sind sich aber einig: Patienten sollten in die ambulante Versorgung gehen“, betont Pfeiffer.

Grüning: Lösungen liegen bei der Politik

Grund für die hohen stationären Kapazitäten seien laut Thilo Grüning, Leiter des Geschäftsbereichs Qualität der Versorgung und Psychiatrie bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), vor allem die stark eingeschränkten ambulanten Möglichkeiten für Krankenhäuser. Zumal das Personal nicht flexibel eingesetzt werden könne. "Wir müssen dringend Lösungen finden, wobei diese vor allem bei der Politik liegen", so Grüning.

Hecken: Ambulante Versorgung stärken

Mit der Entscheidung zur Fristverlängerung wolle der G-BA zudem verhindern, dass einige Häuser aufgrund der Mindestpersonalvorgaben Angebote eher reduzieren und Konzepte weniger ausbauen. In den zwei dazugewonnenen Jahren möchte das Gremium die PPP-RL an zentralen Punkten weiterentwickeln – die Folgen beim Unterschreiten der Personalanforderungen miteingeschlossen. „Wir müssen die zwei Jahre nutzen, die Versorgungsmodelle zu überdenken, eine engmaschige ambulante Versorgung schaffen und Patienten in ein geordnetes ambulantes System überführen“, verdeutlicht G-BA-Chef Josef Hecken. Entsprechende ambulante Strukturen seien noch nicht vorhanden. 

„Wir sehen, dass derzeit – gemessen an unseren Mindestpersonalvorgaben – vor allem Pflegekräfte und Spezialtherapeutinnen und -therapeuten fehlen. Wenn wir aber in zwei Jahren zu einer modernen Personalbemessung entsprechend des aus dem Innovationsfonds geförderten Projektes ‚EPPIK‘ kommen sollten, wird sich der Personalbedarf voraussichtlich sogar noch erhöhen“, sagt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA. Die zwei Jahre sollten nicht nur dazu genutzt werden, Mindestvorgaben zu erfüllen, sondern dazu, die Strukturen für eine Schnittstelle ambulanter und stationärer Patientenbehandlung zu schaffen wie Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), die es noch nicht überall gebe. „Auch die regionalen Netzverbünde, die sich explizit für die berufsgruppenübergreifende und koordinierte Behandlung schwer psychisch Erkrankter bilden sollen, haben noch nicht die notwendige Relevanz in der Versorgung erlangt“, so Maag. 

Weniger Dokumentation soll kommen

„Ob die Mindestanforderungen erfüllt sind, wird stationsübergreifend im Quartalsdurchschnitt beurteilt. Damit können Belegungsspitzen und Personalausfälle rechnerisch innerhalb des Quartals ausgeglichen werden. Zudem besteht eine hohe Flexibilität für Krankenhäuser bei der Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen und der Anrechnung des vorhandenen Personals auf die mit Mindestvorgaben belegten Berufsgruppen“, sagt Maag. 

95 Prozent der Einrichtungen haben seit 2023 bereits einen deutlich geringeren Dokumentationsaufwand als bei Start der PPP-RL. Lediglich fünf Prozent müssen im Sinne einer repräsentativen Stichprobe zur Personalausstattung weiterhin monats- und stationsbezogene Nachweise übermitteln. Nun wurden vom G-BA Konkretisierungen für die Stichprobenziehung durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgenommen. Der G-BA hat zudem eine weitere Verringerung des Dokumentationsaufwands beschlossen. Ab 2024 haben die Einrichtungen beim Nachweis, mit welchem Personal sie ausgestattet sind, eine Wahloption: Sie können bei der Ermittlung der Mindestvorgaben entweder das bisherige Verfahren anwenden oder sich für die stärkere Nutzung der bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden. Der G-BA wird voraussichtlich bis Ende Januar 2024 ein entsprechendes Servicedokument für die elektronische Datenübermittlung beschließen.

Als nächstes prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss, der voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Einen Kommentar unseres Herausgebers Stefan Günther lesen Sie hier. 

Autor

 Anika Büchner

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