Der drei hauptamtlichen Mitglieder des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – Josef Hecken, Karin Maag und Bernhard van Treeck – haben sich ausführlich zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) geäußert. Mit dem Gesetz soll die Steuerung der Patienten über Leitstellen und Integrierte Notfallzentren verbessert werden. Die Kliniken sollen entlastet und der Rettungsdienst ansatzweise zentralisiert werden, wobei die Marschrichtung hier noch nicht ganz klar ist – zumal dieser Plan vor sechs Jahren am Widerstand der Innenminister der Länder gescheitert ist.
Anforderungen ans Personal nicht einheitlich
„Es besteht weitestgehend Konsens darüber, dass die vielfach beklagte Überlastung der Notaufnahmen aus einem unzureichend wahrgenommenen vertragsärztlichen Versorgungsangebot im Bereich der Akutversorgung resultiert“, schreibt der G-BA. Das Gremium kritisiert jedoch, dass die Anforderungen an das Personal laut Entwurf nicht bundesweit einheitlich, sondern teilweise krankenhausindividuell festgelegt werden sollen. Es sei nicht sinnvoll, Strukturanforderungen für Integrierte Notfallzentren (INZ) anteilig auf den G-BA, die erweiterten Landesausschüsse und individuell abzuschließende Kooperationsverträge – mithin also drei verschiedene Ebenen – aufzuteilen. Stattdessen sollte der G-BA zentrale Vorgaben machen.
Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA fordern das Beibehalten der Regelung aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) und „eine unverzügliche Nichtbeanstandung der vom G-BA beschlossenen Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung“. Das Ziel einer bundeseinheitlichen Sicherstellung der Notfallversorgung setz eine qualifizierte Ersteinschätzung zur Patientensteuerung voraus, so der G-BA.
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