BAG-Herbsttagung

Ambulantisierung als Königsweg?

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Ambulantisierung als Königsweg?
© iStock.com/Wellych

­­Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrischer Krankenhausträger (BAG-Psychiatrie) hat sich Anfang November in Liebenburg in der Klinik Dr. Fontheim Mentale Gesundheit zu ihrer Herbsttagung getroffen. Die Veranstaltung stand dabei unter dem Motto „Ambulantisierung als Königsweg zwischen Personalengpässen und Versorgungssicherheit?“. 

Anke Bramesfeld berichtete über die Lage der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen und deren Entwicklungsmöglichkeiten. Sie stellte dabei insbesondere auch die zu bewältigenden Herausforderungen heraus. Das Aufgabenpaket ist umfangreich und die Krankenhäuser können es nicht allein bewältigen. Es braucht auch Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und allseits den Willen zum Umbau und zur Weiterentwicklung. 

Anschließend stellten die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ihre Überlegungen zur Bewältigung der Reformbestrebungen vor. Ramon Krüger, Fachbereichsleiter Wirtschaftliche Steuerung beim LVR, zeigte ein Bündel an Maßnahmen, mit denen die LVR-Kliniken ihr stationäres Versorgungsangebot ohne Einbußen für die Patienten reduzieren können. Zudem führte er aus, dass der LVR vermehrt tagesklinische Strukturen und (intensiv-)ambulante Versorgungsmodelle ausbauen möchte sowie bereits bestehende Modellprojekte nach §64 b SGB V ausweitet. Der LVR strebt derzeit keine weiteren baulichen Ausweitungen im stationären Bereich an, obwohl grundsätzlich noch Baumaßnahmen, die sich aus dem Krankenhausplan ergeben würden, ausstehen. 

Meinolf Noeker, Dezernent für Krankenhausangelegenheiten, führte die Überlegungen des LWL aus. Anstelle des traditionellen Anreizmechanismus wird ein neues Paradigma zur Optimierung und krankenhausinternen Umschichtung des Ressourceneinsatzes vorgeschlagen. Gemeinsam mit den Kostenträgern soll daran gearbeitet werden, ohne (größere) Kostensteigerungen ein Umlenken von stationären Leistungsmengen hin zum ambulanten Entgeltbereich zu ermöglichen. Noeker skizziert ein Transformationskonzept mit konkreten budgetären Umsetzungsschritten. Die Umsetzung ist aufgrund unterschiedlicher Rechtsstrukturen sehr komplex und kann nur gelingen, wenn Krankenkassen sowie Krankenhäuser gemeinsam an einem Strang ziehen – sich auf das Modell einlassen. 

Eine intensive Analyse zum bayerischen Modell zur Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) lieferte Michael Ziereis von den Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz (Medbo). Als ausgewiesener PIA-Experte zeigte er die Vorteile des Modells auf. Fair bewertete er aber auch die potenziellen Nachteile oder eventuellen höheren Dokumentationsaufwände im Vergleich zu einem Pauschalen-System.  Im Fazit fasste Ziereis die deutlichen Vorteile des bayerischen Modells zusammen.

Dem konnte sich auch Margitta Borrmann-Hassenbach von den Kliniken des Bezirks Oberbayern (KBO) anschließen. Sie zeigte die Systematik des PIA-Systems detailliert auf und räumte dabei mit bestehenden Vorurteilen auf. Deutlich wurde, dass die übrigen Kosten der Leistungserbringung durch beabsichtigte Puffer in den Zeitkorridoren erwirtschaftet werden können. Der wirtschaftliche Erfolg im bayerischen PIA-Modell hängt von einer gelingenden Steuerung der Ressourcen und Prozesse in den PIA ab. Die anschließende Diskussion zeigte, dass auch unter den Experten der BAG unterschiedliche Sichtweisen bestehen. Letztlich fiel das Fazit jedoch überwiegend positiv aus, so dass eine weitere Beschäftigung mit dem bayerischen PIA-Modell durchaus lohnend sein könnte. 

Neben der Versorgung in der Allgemeinpsychiatrie befassten sich die Teilnehmenden auch mit der forensischen Psychiatrie. Tilmann Hollweg berichtete von Veränderungen, die sich im Maßregelvollzug beobachten lassen. Er stellte zudem erste Ansätze zur Veränderung der Versorgungslandschaft im Maßregelvollzug vor. Auch hier wird intensiv über flexiblere Versorgungsangebote nachgedacht. Obwohl viele Patienten im Maßregelvollzug stationär versorgt werden müssen, gibt es Möglichkeiten tagesklinisch oder ambulant zu behandeln. Die Konzepte müssen gut durchdacht und erprobt sein, aber bereits heute setzen erste Kliniken konkrete Maßnahmen um. Der Maßregelvollzug macht die Zwänge des Fachkräftemangels deutlich sichtbar. Es ist daher dringend notwendig, bei allen Reformbestrebungen der Psychfächer auch die forensische Psychiatrie einzubeziehen. Dieser Schritt ist zudem notwendig, da nach Meinung der Experten präventive Behandlungs- und Versorgungsangebote viele Straftaten verhindern könnten – unter anderem die Präventionsstellen der bayerischen Bezirke als Leuchtturmprojekt. Etwas, worüber sich die Experten auch einig sind, wird derzeit noch viel zu wenig diskutiert: Die zunehmende Belastung durch demenzielle Erkrankungen macht vor dem Maßregelvollzug nicht halt. Die Kliniken sind jedoch nicht auf den hohen somatischen Pflege- und Versorgungsbedarf der Patienten ausgerichtet. Pflegeheime, die diese Aufgabe übernehmen könnten, sind aber heute schon überlastet und zudem nicht für Aufgaben des Maßregelvollzugs aufgestellt. Es besteht eine dringend zu schließende Versorgungslücke.
 
Die BAG zeigte bei ihrer Tagung, dass sie die relevanten Themen auf der Agenda hat und das notwendige Expertenwissen in ihren Reihen die Diskussionen auf Bundesebene bereichern kann, so dass die aktuellen Reformbestrebungen am Ende auch gelingen können.

Autor

 Daniel Weber

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