Kommentar

Die Pflegereform beginnt vor dem Pflegefall

  • Reha
Sebastian Bergholz, CEO von Median
Sebastian Bergholz, CEO von Median © Median

Die Bundesregierung will Prävention und Rehabilitation im Rahmen der Pflegereform stärken. Für Sebastian Bergholz, CEO von Median, kommt es nun darauf an, den Grundsatz „Reha vor Pflege“ endlich konsequent umzusetzen. Sein Kommentar zeigt, warum medizinische Rehabilitation Pflegebedürftigkeit verringern, Selbstständigkeit fördern und die Pflegeversicherung entlasten kann.

Nach einem Schlaganfall, einem schweren Sturz oder einer Operation entscheidet sich oft erst in den folgenden Wochen, wie selbstständig ein Mensch künftig leben kann. Ob er wieder gehen, sich selbst versorgen und seinen Alltag bewältigen kann, ist nicht allein eine Frage guter Pflege. Es ist auch eine Frage rechtzeitiger Rehabilitation.

Auf dem Deutschen Arbeitgebertag habe ich Bundeskanzler Friedrich Merz zugehört, als er ankündigte, Prävention und Rehabilitation im Zuge der Pflegereform zu stärken. Ein wichtiges Signal. Jetzt muss die Erfahrung der Reha-Praxis auch aktiv in die Beratungen der neuen Pflegestrukturkommission einfließen. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine bessere Versorgung und eine nachhaltige Finanzierung vorlegen. Die entscheidende Frage ist: Was wird dadurch konkret anders als bisher?

„Reha vor Pflege“ ist schließlich seit mehr als 31 Jahren gesetzlich verankert. Trotzdem stehen einem nahtlosen Übergang vom Krankenhaus in die Rehabilitation auch heute mitunter unklare Zuständigkeiten, Verzögerungen und Brüche in der Versorgung entgegen. Nach schweren Erkrankungen kann Zeit jedoch über den Behandlungserfolg mitentscheiden. Rehabilitationsbedarf muss deshalb früh erkannt, die Überleitung verbindlich organisiert und eine medizinisch notwendige Behandlung zeitnah ermöglicht werden. Daran sollten sich die Ergebnisse der Kommission messen lassen.

Dabei reicht der Blick auf die Pflegekasse allein nicht aus. Medizinische Rehabilitation wird überwiegend von Kranken- und Rentenversicherung finanziert. Wenn sie Pflegebedarf reduziert, profitieren aber auch Pflegeversicherung, Betroffene und Angehörige. Kosten und Nutzen liegen also nicht immer beim selben Träger. Eine Reform, die nur Ausgaben einzelner Kassen betrachtet, greift zu kurz. Wir brauchen verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit über die Grenzen der Sozialversicherungssysteme hinweg. Der Zugangsweg aus der Pflegeversicherung in die Rehabilitation muss konsequent genutzt werden, um den Kostendruck in der Pflegeversicherung zu reduzieren und pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Rehabilitation kann nicht jede Pflegebedürftigkeit verhindern. Menschen, die dauerhaft Unterstützung brauchen, müssen auf gute Pflege vertrauen können. Aber ebenso selbstverständlich sollte sein, medizinisch sinnvolle Chancen auf mehr Selbstständigkeit konsequent zu nutzen. Das ist ein Gewinn an Lebensqualität – und kann langfristig Pflegekräfte, Angehörige und die Finanzierung entlasten.

Die Pflegereform darf nicht erst dort beginnen, wo Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Rehabilitation gehört deshalb nicht an den Rand der Reform, sondern in ihren Mittelpunkt.

Autor

 Sebastian Bergholz

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