Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Berliner Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt. Damit ist das Urteil zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten rechtskräftig.
Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf Anfang Oktober die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Laut Mitteilung des BGH ergab die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der damals 78-jährige Mann war im August 2025 nach dem Tod einer 59-Jährigen vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Monate nach Eingriff gestorben
Die Patientin war im April 2020 infolge eines Eingriffs wegen eines Rückenleidens im Januar gestorben. Der behandelnde Orthopäde hatte den Anästhesisten hinzugezogen, um die Frau in Vollnarkose zu versetzen. Die Frau habe einen Atem- und Herzstillstand erlitten, der dem Arzt nicht sofort aufgefallen sei. Minutenlang sei sie ohne Sauerstoffversorgung geblieben.
Dem Mediziner mit deutscher und bulgarischer Staatsangehörigkeit waren nach Überzeugung der Richter mehrere Versäumnisse anzulasten. Unter anderem sei die Patientin nicht über die Risiken einer Vollnarkose und mögliche Alternativen aufgeklärt worden.
dpa
