Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die unterschiedliche finanzielle Behandlung von Krankenhäusern abgewiesen.
Darüber informierten die DRK Kliniken Berlin am Montag. Die Klage richtete sich gegen die Praxis, kommunale beziehungsweise landeseigene Krankenhäuser mit Ausgleichszahlungen zu unterstützen, während private und freigemeinnützige Träger entsprechende Defizitausgleiche nicht erhalten. Nach Angaben der Kläger seien seit 2019 rund 1,2 Milliarden Euro aus Landesmitteln an den kommunalen Klinikkonzern Vivantes geflossen.
Das Gericht wies die Klage ab, weil seiner Ansicht nach die DRK-Kliniken zu einem früheren Zeitpunkt hätten Einspruch erheben können, berichtet die Tagesschau. "Die Entscheidung ist für uns eine Enttäuschung, denn mit dem Urteil wird die Ungleichbehandlung zunächst verstetigt. Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und Rechtsmittel einlegen," sagte Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin. "Jedes Krankenhaus in Berlin sichert die Gesundheitsversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Das muss sich in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln."
Kritik an ungleichen Wettbewerbsbedingungen
Die DRK Kliniken hatten ihre Klage gemeinsam mit rund 30 weiteren frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern angestrengt. Sie argumentieren, dass die unterschiedliche Behandlung wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen zur Folge habe. Während öffentliche Träger Verluste durch staatliche Zuschüsse ausgleichen könnten, müssten nichtstaatliche Häuser Defizite aus eigener Kraft bewältigen. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor. Auch in anderen Städten laufen derzeit ähnliche Verfahren.
