Der evangelische Klinikträger Agaplesion geht erneut juristisch gegen die Stadt Frankfurt vor. Im Zentrum steht der umstrittene Defizitausgleich für das Klinikum Hoechst und der sogenannte "Betrauungsakt", der aus Sicht von Agaplesion die Grenzen der öffentlichen Daseinsvorsorge überschreitet.
Die juristische Auseinandersetzung von Agaplesion und der Stadt Frankfurt geht in eine weitere Runde. Im Streit um den Defizitausgleich für das Klinikum Hoechst hat der evangelische Träger Widerspruch gegen den Betrauungsakt der Stadt Frankfurt eingelegt.
Hintergrund sind die Äußerungen eines Sprechers der Stadt nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. Demnach sei die Stadt „natürlich nicht für die Gesundheitsversorgung der Bürger in Frankfurt verantwortlich“, sondern habe aus historischen Gründen lediglich für die Klinik in Höchst eine "besondere Verantwortung".
Aus Sicht von Agaplesion kann dies aber nicht der Grund für den Betrauungsakt sein. Wenn eine Kommune einem Unternehmen eine „Carte blanche“ mit unbeschränkter Übernahme von Verlusten erteile, dann allenfalls nur, wenn es im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge liege und die Dienstleistung anderweitig nicht wirtschaftlich erbracht werden könne. Davon sei in Frankfurt aber keine Rede.
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