Tagungsbericht

Der Reformwille beim DGPPN-Kongress

  • f&w Psych
Der Reformwille beim DGPPN-Kongress
© Bibliomed

Vier Tage lang veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde Europas größte Fachtagung im Bereich der psychischen Gesundheit. 

Ökologische Psychiatrie und Psychotherapie – unter diesem Motto findet der DGPPN-Kongress in Berlin statt. Neben vielen medizinisch-therapeutischen Workshops stehen mittlerweile auch interessante ökonomisch-wirtschaftlich orientierte Sessions auf der Agenda. Ein Zeichen dafür, dass in den Psych-Fächern das Management und die klinisch Verantwortlichen eine enge Zusammenarbeit leben. Die beiden Denkarten schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich zum Wohle einer guten Patientenversorgung. Bei vielen Psych-Veranstaltungen werden die Herausforderungen daher gemeinsam gedacht und Ideen sowie Lösungsansätze aus vielen Blickwinkeln diskutiert.

Beim diesjährigen DGPPN-Kongress gab es am ersten Tag gleich vier Sessions, die für kaufmännisch Verantwortliche von hohem Interesse waren. Zu Beginn präsentierten die Projektverantwortlichen einen aktuellen Zwischenstand zum EPPIK-Projekt –  dem Innovationsfonds Projekt zur Validierung des Plattformmodells und zur Entwicklung einer Datengrundlage für die Psychosomatik. Der Zwischenstand zeigte auf, in welchem Stadium sich das Projekt derzeit befindet und was die Verantwortlichen zu erreichen glauben. Das endgültige Fazit wird dann im Frühjahr 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ob die Ergebnisse dann im G-BA weiterverwendet werden oder gar die PPP-RL ablösen könnten, bleibt zunächst dahingestellt. Zu unterschiedlich ist die Einschätzung zur Umsetzbarkeit angesichts des vorherrschenden Fachkräftemangels. 

Finanzierung ist ein Hemmnis

Am Nachmittag stellte Tom Bschor in einer Keynote die Ergebnisse der achten Stellungnahme der Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner Rolle als Leiter vor und führte aus, wie die Kommission zu der Einschätzung gekommen ist und was sie nun erwartet. Das im Papier enthaltene Lob für die Psych-Fächer, bereits heute eine gute Versorgung mit unterschiedlichen Behandlungssettings anzubieten, bestärkte Bschor auch auf dem Kongress noch einmal. Er zeigte aber auch auf, wo es noch Veränderungsbedarf gibt. Vor allem die Finanzierung steht seiner Ansicht nach dabei als Hemmnis für echte sektorenübergreifende Versorgung im Fokus. Die Regelfinanzierung muss sich dringend verändern. Er setzt klar auf die Umsetzung von Regional- oder Globalbudgets –  also einer Ausweitung von sogenannten Modellprojekten in die Regelversorgung. Die weitere Ausgestaltung der Ideen aus dem Kommissionspapier obliegt nun dem BMG, so Bschor. Seine Kommission begleitet den Prozess so weit, wie das Ministerium es wünscht und zulässt. So soll das Expertengremium zur Festlegung und Umsetzung der Regionalbudgets als neue Regelfinanzierung bald berufen werden. Laut Bschor soll die Umstellung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Ein eigenes Gesetz ist dafür aber wohl nicht notwendig, vielmehr sollen die notwendigen Änderungen im parlamentarischen Omnibusverfahren -  vermutlich im Frühjahr 2024 - eingebracht werden. 

Folgen der PPP-RL

Im Nachgang stand die PPP-RL im Fokus von zwei Sessions. Zunächst trafen Kassen, Medizinischer Dienst sowie Krankenhäuser aufeinander und diskutierten über die Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der PPP-RL. Im Anschluss ging es mit dem Thema „Qualitätssicherung oder Kliniksterben? PPP-RL und ihre Folgen“ weiter. Einig waren sich alle Referenten in zwei Punkten: Erstens, dass die Sanktionen derzeit sinnvollerweise nicht zum Jahreswechsel in Kraft treten, sondern die Fristen der Erfüllung der PPP-RL-Anforderungen verlängert wurden. Und zweitens, dass in die Überlegungen zur Reform der psychiatrischen Versorgung nicht nur die Interessen der Patienten einfließen müssen, sondern auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Die Vertreter der Krankenhäuser betonen jedoch, dass ein Reformwille spürbar ist und die Träger auch bereit sind mitzugestalten. Dafür bedarf es kluger Rahmenbedingungen und Flexibilität in der Ausgestaltung; Regelungen braucht es, diese dürfen jedoch nicht zu kleinteilig sein, damit der Gestaltungsspielraum vor Ort erhalten bleibt, so der Tenor. Nur dann gelingt die Umstellung von stationärer Versorgung auf teilstationäre, ambulante oder aufsuchende Angebote - ohne Einschränkung der Versorgungsmöglichkeiten oder Qualitätseinbußen. Ein weiterer Teil der Diskussionen befasste sich mit der immer weiter ausufernden Bürokratie. Die Praxis wünscht sich eine globale Diskussion zu allen Nachweisanforderungen, um diese aufeinander abzustimmen und zu harmonisieren. Wenn das gelingt, kommt es nicht zu Einbußen an Transparenz und der administrative Aufwand könnte sinken. Einwände hatte dagegen niemand vorzubringen, allerdings fehlen noch konkrete Vorschläge. Die Diskussionen dazu bleiben, genauso wie die zur PPP-RL aktuell; schon bald ist hier mit Veränderungen zu rechen. Wie im Oktober beschlossen, soll es bereits im März 2024 zu einer weiteren Anpassung der Richtlinie kommen. Momentan berät der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorschläge dazu.

Krisendienste sind sinnvolle Lotsen 

Am nächsten Tag ging es beim DGPPN-Kongress mit vielen weiteren interessanten Workshops weiter. In der psychiatrischen Versorgung ist es bekanntermaßen wichtig, wohnortnahe, niederschwellige Angebote zu bieten, damit Betroffene schnell eine Anlaufstelle haben. Aber es geht oftmals auch um sehr schnelle Hilfe –  also Krisenintervention und Notfallversorgung. Die Kliniken übernehmen zwar aufgrund der regionalen Pflichtversorgung die Behandlung, aber nicht jede Krise muss zu einem stationären Aufenthalt führen. Zum einen gibt es vielseitige Bedarfe, zum anderen ist die Notfallversorgung in den Bundesländern sehr unterschiedlich aufgestellt. Michael Wassiliwizky von der DGPPN-Geschäftsstelle stellte die Ergebnisse einer Umfrage in einem Impulsvortrag dar. In einigen Ländern wurden demnach psychiatrische Krisendienste als Ergänzung zu bestehenden Angeboten aufgebaut. Die Dienste übernehmen eine wichtige Funktion, indem sie die erste Anlaufstelle für Betroffene sind und als Lotse helfen, das richtige Versorgungsangebot zu identifizieren und Hilfe zu besorgen. Das muss nicht immer die Klinik sein, sondern kann auch andere Stellen adressieren. Auch Gerhard Längle führte aus, dass die Bedarfe der Betroffenen sehr unterschiedlich sein können und der Lotsenfunktion daher eine große Bedeutung zukommt. Die Diskussion dazu konnte diesen Aspekt unterstreichen und zeigen, wie wichtig die Funktion ist und dass hier an vielen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Das betonten auch die Vertreter von Angehörigen und Betroffenen, die sich eine bundesweit einheitliche zentrale Anlaufstelle wünschen würden. Wie immer braucht es dafür auch die nötigen Finanzmittel. Ein positives Beispiel dafür ist Bayern. Das Staatsministerium für Gesundheit und die sieben bayerischen Bezirke haben gemeinsam psychiatrische Krisendienste implementiert und finanzieren diese nach Ansicht der Experten auch auskömmlich, so dass sie ihrer Aufgabe adäquat nachkommen können. Thomas Pollmächer und Michael Wassiliwizky werden Anfang 2024 in einem Beitrag in f&w Psych dazu ausführlich berichten.

Zeit für Innovationen 

Innovative Versorgungsformen haben sich nicht erst seit der achten Stellungnahme der Regierungskommission in der Psychiatrie entwickelt. Sie werden seit einiger Zeit schon erprobt, sind aber noch weit entfernt von einer flächendeckenden Umsetzung. In einer Session wurden die stationsäquivalente Behandlung (StäB), aufsuchende Versorgung im Modellprojekt und aufsuchende Behandlungsformen für ältere Patienten vorgestellt und über deren Vor- sowie Nachteile diskutiert. Die anstehende Reform wird hier sicherlich auch Einfluss finden. Aber die Experten waren bereits im Workshop überzeugt, dass sich hier für viele Patientengruppen gute Alternativen oder Ergänzungen zur stationären Versorgung ergeben haben. Über StäB berichten mehrere Experten auch in f&w Psych und beleuchten dies aus verschiedenen Perspektiven.

Versteckte Tücken

Zum Abschluss des Tages fand eine Diskussion zu den möglichen Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform statt. Verbandsvertreter der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) und des Arbeitskreises der Chefärztinnen und Chefärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ackpa) ordneten die achte Stellungnahme und einzelne Vorschläge der Regierungskommission ein. Die Stellungnahme haben die Verbände zunächst recht positiv aufgenommen, vereinzelte Tücken stellten sich erst bei zweiter oder dritter Lesung heraus, so Stephan Schieting von der BDK. Dies betrifft insbesondere das Thema Fachkrankenhäuser. Schieting verwies darauf, dass in seiner Region bereits seit vielen Jahren Versorgungsgebiete abgegeben wurden, damit eine wohnortnahe Versorgung stattfinden kann. Problematisch wäre der Vorschlag der Kommission am Ende jedoch für Spezialversorgungsbereiche und könnte hier echte Probleme machen. Zudem betonte er, dass eine Integration von Psych-Abteilungen nicht zwingend unter der Trägerschaft des Allgemeinkrankenhauses erfolgen muss. Besser wäre laut Schieting eine bauliche Vernetzung, wobei aber die Psych-Versorgung unter der Trägerschaft der erfahrenen Psych-Krankenhausträger verbleibt. Diese Kombination fand unter den Experten viel Anklang, nutzt sie doch die Vorteile der Nähe zwischen den Fächern, belässt aber die Eigenständigkeit, die auf die Besonderheiten der Psych-Fächer zurückzuführen ist. Diese Eigenständigkeit ist auch deshalb wichtig, weil die somatische Krankenhausreform ja eine Zentralisierung bewirken möchte und Krankenhausstandorte entfallen sollen. Bei Kombination mit den Psych-Fächern könnte dann schnell auch die psychiatrische Versorgung in Gefahr geraten, wie Notfallmediziner Hartmut Stefani herausstellte. Die Diskussion zeigt, dass viele Detailfragen offen sind und der Gesetzgeber gut daran täte, die Erfahrung der Praktiker bei der weiteren Umsetzung unmittelbar zu berücksichtigen.

Autor

 Stefan Günther

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

BibliomedManager MONATSPASS

Jetzt einen Monat vollen Einblick

  • Unbegrenzter Zugriff auf alle Fachartikel und Analysen
  • Ideal für Entscheider im Gesundheitswesen
  • Endet automatisch - völlig unverbindlich

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich