PPP-RL

G-BA lockert Übergangsregelung und Sanktionshöhe

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G-BA lockert Übergangsregelung und Sanktionshöhe
Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. © Reibke

Um die Kliniken beim teilweise noch notwendigen Personalaufbau zu entlasten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Übergangsregelungen erneut verlängert. Wie das Gremium mitteilt, müssen psychiatrische und psychosomatische Kliniken nun erst ab Januar 2027 die Personalvorgaben der PPP-RL (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie) zu 95 Prozent erfüllen – und nicht wie zuvor geltend schon im laufenden Jahr. 

Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben erwarte der G-BA erst ab dem Jahr 2029 von den Häusern – und nicht bereits ab 2026. Daher hat das Gremium die Sanktionen reduziert, die ab dem Jahr 2026 für die Krankenhäuser bei fehlendem Personal greifen sollen. Bei der Berechnung des prozentualen Vergütungswegfalls soll zudem in den Jahren 2026 und 2027 unter anderem ein reduzierter Faktor herangezogen werden. Die jeweilige Sanktionshöhe soll – wie vorgesehen – vom Umfang des fehlenden sowie nicht beschäftigten Personals abhängen.

Unverändert bleibt die Flexibilität für Krankenhäuser, Ausnahmetatbestände geltend zu machen und vorhandenes Personal auf die mit Mindestvorgaben belegten Berufsgruppen anzurechnen. Die Vorgaben müssten nur im Quartalsdurchschnitt eingehalten werden, sodass die Mindestvorgaben vorübergehend unterschritten werden können – ohne finanzielle Folgen –, was wiederum bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen der Fall ist.

Mit der Entscheidung möchte der G-BA den Druck weiter aus der Diskussion um die Mindestvorgaben beim therapeutischen Personal in psychiatrischen Krankenhäusern nehmen, wie Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung erklärt. „Wir brauchen Mindestanforderungen bei der Personalausstattung: Im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des vorhandenen Personals. Hier haben die Kliniken eine professionelle Verantwortung“, so Maag. So hätten erst die Hälfte aller Einrichtungen im Jahr 2023 ausreichend Personal aufgebaut. Zum einen könne nicht vorhandenes Personal nicht vergütet werden, zum anderen dränge die Erarbeitung der finanziellen Sanktionen. „Andernorts fehlen die benötigten Fachkräfte noch, auch wenn einige Einrichtungen nur knapp unter den Mindestvorgaben lagen. In Zeiten, in denen Fachkräfte in vielen Branchen schwer zu finden sind, ist der Personalaufbau nicht einfach, aber notwendig“, verdeutlicht sie. 

Die vom G-BA beschlossenen Änderungen bauen auf dem Beschluss vom 19. Oktober 2023 auf, bei dem die Fristen im Falle eines Unterschreitens der Mindestvorgaben verschoben wurden. Als nächstes wird der Beschluss dem Gesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und voraussichtlich zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. 

Autor

 Anika Büchner

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