Ab 2026 greifen die Sanktionen der PPP-RL. Eine DKI-Blitzumfrage zeigt: Viele psychiatrische Kliniken rechnen mit erheblichen Vergütungsausfällen – und warnen vor dramatischen Folgen für die Patientenversorgung.
Die Sanktionsregelungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) rücken näher. Zum 1. Januar 2026 greifen sie und werden nach Einschätzung der Krankenhäuser erhebliche Auswirkungen auf die psychiatrische und psychosomatische Versorgung haben. Das zeigt eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
78 Prozent der Kliniken rechnen mit Sanktionen
Laut der DKI-Befragung rechnen 78 Prozent der Psych-Einrichtungen mit solchen Sanktionen. Fast ein Drittel erwartet jährliche Vergütungsausfälle von bis zu 1 Prozent, während 43 Prozent mit Einbußen von mehr als 1 bis zu 3 Prozent rechnen. 22 Prozent der Kliniken gehen von Verlusten zwischen über 3 und 5 Prozent aus, weitere 6 Prozent prognostizieren noch höhere Ausfälle. Angesichts dieser Größenordnungen drohen zahlreiche Krankenhäuser deshalb in die Defizitzone zu rutschen, da die erwirtschafteten Gesamtergebnisse psychiatrischer Krankenhäuser nur in wenigen Einzelfällen 3 oder mehr Prozent vom Umsatzvolumen betragen.
Zur aktuellen Umsetzung der PPP-RL in den Budgetverhandlungen gaben zwei Drittel der befragten Einrichtungen an, dass es ihnen seit der Umstellung auf die Richtlinie im Jahr 2020 nicht gelungen sei, die tatsächlichen Personalkosten in ausreichender Höhe mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Die Differenzen zwischen den vereinbarten und den tatsächlichen Personalkosten variieren stark und liegen in den betroffenen Einrichtungen – auch nach statistischer Bereinigung von Extremwerten – zwischen 11.000 und 3 Millionen Euro pro Jahr.
Spürbare Beeinträchtigung der Patientenversorgung zu erwarten
Die Krankenhäuser befürchten infolge der Sanktionen vor allem verschärfte Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) und zunehmend schwierige Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern. Gleichzeitig erwarten sie spürbare Beeinträchtigungen in der Patientenversorgung. Genannt werden in der Blitzumfrage unter anderem längere Wartelisten, Reduktion elektiver Aufnahmen sowie Sperrung von Betten und Plätzen. Auf regionaler Ebene könnte dies Therapieplätze verknappen und zu deutlich verlängerten Wartezeiten auf Behandlungen führen. Die Folge wären in vielen Fällen spätere Inanspruchnahme von Leistungen, Chronifizierung von Erkrankungen, vorzeitige Entlassungen und erhöhte Wiederaufnahmeraten.
Um den drohenden Auswirkungen entgegenzuwirken, planen die Kliniken für die kommenden zwölf Monate verschiedene Maßnahmen. Geplant sind insbesondere Ausnahmetatbeständen nach der PPP-RL verstärkt zu nutzen sowie Personal erweitert anzurechnen, das nicht unter die PPR-Systematik fällt. Darüber hinaus wollen die Einrichtungen ihre Personalpools ausbauen, das Patienten- und Belegungsmanagement anpassen und Wartelisten erweitern.
Gaß: Ergebnisse der Blitzumfrage "besorgniserregend"
Als „besorgniserregend“ ordnet Gerald Gaß, DKG-Vortandsvorsitzender, die Ergebnisse ein: „Die Sanktionen treffen die Krankenhäuser nicht nur wirtschaftlich. Sie zwingen uns, Versorgungsangebote einzuschränken – mit direkten Folgen für die Patientinnen und Patienten. Das notwendige Personal ist schlicht auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden oder die Kostenträger verweigern die Finanzierung der erforderlichen Personalstellen.“
Er wirft den Krankenkassen und dem G-BA vor, sich dieser Realität zu verweigern. Vielmehr würden die PPP-RL-Sanktionen in Teilen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen durch eine Verknappung eigentlich verfügbarer Behandlungskapazitäten gefährden. „Anstatt Krankenhäuser finanziell zu bestrafen, müssen Politik und Krankenkassen gemeinsam dafür sorgen, dass die Kliniken die notwendige Personalausstattung tatsächlich refinanziert bekommen und besetzen können“, fordert Gaß.
PPP-RL-Sanktionen sehen Erlöskürzungen vor
Die PPP-RL schreibt verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in stationären Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Psychosomatik fest. Psychiatrien, die diese Mindestvorgaben nicht erfüllen, werden dann mit Erlöskürzungen belegt.
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