Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Beschlüsse zur Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) getroffen. Zum einen veröffentlichte er das Stichprobenkonzept für das Jahr 2024. Mit diesem wurde die jährliche repräsentative Stichprobe der von der PPP-RL betroffenen psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ausgewählt. Nur die in dieser Stichprobe enthaltenen fünf Prozent der rund 1.400 Einrichtungen müssen zusätzlich auch monats- und stationsbezogene Nachweise zur Personalausstattung übermitteln, betont das Selbstverwaltungsremium. Die in die Stichprobe für das Erfassungsjahr 2024 einbezogenen Einrichtungen sind vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereits informiert worden.
Zum anderen hat der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, die technische Spezifikation für das Nachweisverfahren zur Einhaltung der Mindestvorgaben im Jahr 2025 zu erstellen und zu veröffentlichen. Die aktualisierten Empfehlungen umfassen mehrere Aspekte zur Weiterentwicklung: Dazu zählen beispielsweise das Ermitteln der Behandlungstage je Behandlungsfall mit Routinedaten sowie das Erfassen der Regelaufgaben durch Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes). Ziel sei, den Dokumentationsaufwand für die Einrichtungen perspektivisch zu verringern. Allerdings warnt das IQTIG vor möglichen Umsetzungsproblemen bei den Softwareanbietern, unter anderem beim Krankenhausinformationssystem (KIS). Geplant ist derzeit, dass die technische Spezifikation für 2025 im kommenden Jahr vom IQTIG erstellt und veröffentlicht wird. Grundlage ist der vom G-BA nun abgenommene Abschlussbericht.
Die entsprechenden Dokumente können auf der Website des G-BA heruntergeladen werden.
