Werden die Mindestvorgaben dieser neuen Stufe erfüllt, nimmt der Standort zwar an der Notfallversorgung teil, ohne aber einer der drei qualifizierten Notfallstufen (Basis, erweitert, umfassend) zugeordnet zu sein. Werden die Mindestvorgaben für die neue Stuefe nicht vollständig erfüllt, nimmt der Standort nicht an der Notfallversorgung nicht teil und hat mit Abschlägen zu rechnen. Eine Erste Hilfe ist aber in allen Fällen zu leisten, also auch von Häusern, die mit Abschlägen rechnen müssen.
Neben diesen Änderungen präzisierte der G-BA einige Mindestvorgaben zu Strukturen, Fachpersonal und Ausstattung, da es hier in der Anwendung immer wieder zu Unklarheiten gekommen ist.
Der Beschluss mit den genauen Details wird derzeit fertiggestellt, da es in der abschließenden Beratung im Plenum des G-BA noch einige strittige Punkte gab.
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