Leitstellen, Integrierte Notfallzentren & Co

Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung ist da

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Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung ist da
© GettyImages/ Teka77

Ziel sei, durch eine präzisere Steuerung die Notaufnahmen der Kliniken und den Rettungsdienst zu entlasten, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach sollen bundesweit „integrierte Notfallzentren“ in der Regie von Kliniken entstehen, in denen eine „Ersteinschätzungsstelle“ Patienten rund um die Uhr weiterleitet – in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis. 

Ausgebaut werden sollen solche Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit auch per Telefon in neuen „Akutleitstellen“. Sie sollen als „zentrale erste Anlaufstelle“ für Personen dienen, die von einer sofortigen ambulanten Behandlungsnotwendigkeit ausgehen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Patienten sollen dann in der Regel primär in reguläre Praxen vermittelt werden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen sollen Anrufe unmittelbar an die Rettungsleitstelle weitergestellt werden. Dazu sollen der Notruf 112 und die Terminvermittlungs-Hotline 116 117 der Kassenärzte vernetzt werden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Januar bereits Eckpunkte vorgestellt. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, die Reform sorge für eine bessere Patientensteuerung, einheitliche Schnittstellen und Standards und eine verlässliche Qualität. “Menschen die durch eine plötzliche Erkrankung oder eine Verletzung akute medizinische Hilfe brauchen, sind oft mit einem unübersichtlichen Dschungel wenig abgestimmter und zunehmend unzuverlässiger Strukturen der Notfallversorgung konfrontiert.“ Inzwischen litten Notfallpatienten und auch das Personal unter einem ineffizienten Flickenteppich. 

Mehrkosten zur Umsetzung des neuen Systems stünden erhebliche Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber, heißt es im Gesetzentwurf. Sie ergäben sich durch bessere Steuerung und damit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Notdiensten. Insgesamt könne durch die Reform „langfristig mit jährlichen Minderausgaben von knapp einer Milliarde Euro gerechnet werden.“ 

Quelle: dpa

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