Nach langem Ringen bringt die Koalition Milliarden-Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben durchs Parlament, die höhere Beiträge verhindern sollen.
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor - aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Zuletzt war unklar, ob auch die Bundesländer das Paket akzeptieren würden. Am Freitag gegen 15 Uhr war klar: Auch der Bundesrat lässt das Vorhaben passieren, es fand sich keine Mehrheit für einen Vermittlungsausschuss.
Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor im Bundestag: "Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung." Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: "Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt."
Von der Opposition kam Kritik. Die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. "Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten." Die Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: "Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben." Nicole Hess (AfD) sagte: "Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung."
Milliarden-Sparziel noch erhöht
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar. Das Gesetz soll noch am heutigen Freitag in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer aber womöglich den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 Euro bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
Mehr Steuergeld als zunächst geplant
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden Euro sinken statt um 2 Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um 1 Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Übersicht: Die wichtigsten Inhalte des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Krankenhäuser
Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt. Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, sofern darunterliegend, die Grundlohnrate maßgeblich sein.
Die Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für Ärzte werden abgeschafft bzw. nicht eingeführt. Die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus und die Pflegepersonalbemessungsverordnung werden aufgelöst. Stattdessen werden die Krankenhäuser verpflichtet, in allen Personalbereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist.
Die zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband geschlossene Sanktionsvereinbarung zu den Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) wird überprüft. Wirtschaftliche Anreize für ein regelmäßiges Unterschreiten der PpUG soll damit ausgeschlossen werden.
Der Verweis auf die Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung aller Leistungsgruppen im Krankenhaus entfällt. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Personaluntergrenzen besteht aber fort. Der Leistungsgruppenausschuss soll Qualitätskriterien für die spezifische Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals pro Leistungsgruppe empfehlen.
Die Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Krankenhaus wird, anders als ursprünglich geplant, nicht gestrichen.
Einführung eines obligatorischen Zweitmeinungsverfahrens bei mengenanfälligen Eingriffen: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll ab 2028 jährlich zwei planbare Eingriffe bestimmen, für die die Einholung einer Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung der Leistung ist. Geeignet seien hier insbesondere Hüftgelenkersatz und Eingriffe an der Wirbelsäule (ab 2028), die chirurgische Entfernung der Gallenblase oder Gebärmutter (ab 2029) sowie die (Teil-)Entfernung der Gaumenmandeln und arthroskopische Eingriffe an der Schulter (2030), teilte das BMG mit.
Die Prüfquoten und Schwellenwerte bei Krankenhausabrechnungen werden angehoben. So ist bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen zwischen 50 und 65 Prozent eine Prüfquote von 40 Prozent maßgeblich. Liegt der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 50 Prozent ist eine unbegrenzte Prüfung möglich.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll.
So reagiert die Klinik-Branche
Thomas Bublitz, BDPK-Hauptgeschäftsführer, kritisiert verpasste Reformchancen: „Die Krankenhäuser in privater Trägerschaft sehen die Finanzierungkrise der gesetzlichen Krankenkassen und haben Möglichkeiten beschrieben, zu deutlichen Einsparungen in der stationären Versorgung zu kommen." Dazu wäre es allerdings nötig gewesen, so Bublitz weiter, die teuren und nicht evidenzbasierten Personalvorgaben in den Krankenhäusern zu lockern. Nachgewiesenermaßen hätten die Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzen zusammen mit dem Pflegebudget zu einem überproportionalen Anstieg der Pflegekräfte in den Krankenhäusern geführt, der nicht mit dem Rückgang der Patientenzahlen korreliert.
"Diese Chance zur Korrektur hat die Bundesregierung aus ideologischen Gründen nicht ergriffen. Trotz gegenteiliger Versprechungen des Bundeskanzlers in der Regierungsbefragung, dass die Krankenhäuser die Personalhoheit zurückerhalten sollen, ist nun das Gegenteil, nämlich eine Verschärfung der PPUGV beschlossen worden. Das ist sehr enttäuschend und wird viele Krankenhäuser in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen", sagt Bublitz.
Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der Agaplesion gAG, bewertet das verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Horneber lobt insbesondere die Abschaffung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 sowie der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Kriterium bei der Zuteilung von Leistungsgruppen. Zugleich warnt er vor finanziellen Belastungen der Kliniken durch die hälftige Tarifrefinanzierung und die schrittweise Absenkung pflegeentlastender Maßnahmen.
Positiv bewertet Horneber auch die neuen Regelungen für Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD). Gleichzeitig sieht Horneber das Gesetz nicht als Anlass zur Entwarnung. Der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft werde weiter voranschreiten. Die Politik solle diesen „systematischer und beherzter“ gestalten und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Lobend äußerte sich Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. "Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem ist es richtig, dass es beschlossen wurde. Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können." Blatt forderte die Bundesregierung auf, nun die Primärversorgung und die Notfallreform auf den Weg zu bringen. Die Länder müssten zudem die Krankenhausreform konsequent umsetzen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert neben dem Gesetz an sich auch die Bundesländer, die heute keinen Vermittlungsausschuss angerufen hatten. Diese hätten sich mit einer Protokollnotiz ködern lassen, die den Ländern einmalig 550 Millionen Euro für ihre Krankenhäuser verspricht. "Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von 5 bis 6 Milliarden Euro sind die einmalig 550 Millionen gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein", erklärt DKG-Chef Gerald Gaß. Er rechnet damit, dass die Länder bald Nothilfe-Programme für ihre Kliniken auflegen müssen, um die flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz verteidigt indes ihre Zustimmung. "Es ist wichtig, dass die Beiträge für Millionen Versicherte stabil gehalten werden können. Ein weiterer Anstieg wäre ein falsches Signal in diesen Zeiten gewesen." Zudem hätten die Länder wichtige Veränderungen erreichen können. In der Protokollerklärung sei unter anderem ein weiterer Bürokratieabbau für Krankenhäuser zugesagt worden, etwa durch vereinfachte Dokumentations- und Meldepflichten sowie weitere finanzielle Entlastungen.
dpa/cs/fa
