Das GKV-Sparpaket trifft alle Kliniken gleichermaßen. Thorsten Kehe, Geschäftsführer des Maximalversorgers Märkische Kliniken, spricht im Interview über die neue Prüfquote, die Diskussion ums Pflegebudget und die Zwänge eines Klinikmanagers, der sparen muss.
Herr Kehe, das GKV-Spargesetz trifft alle Kliniken gleichermaßen. Was würde die Maßnahmen für Ihr Haus bedeuten?
Dem Gesetz liegt eine Mechanik zugrunde, auf die Kliniken kaum reagieren können. Einerseits müssen wir Vorgaben weiter erfüllen, andererseits können wir weder substanziell Personal abbauen noch Leistungen anpassen, weil das weder rechtlich noch organisatorisch auf die Schnell möglich ist. Uns fehlen die unternehmerischen Möglichkeiten, dieses Sparpaket auszugleichen. Für die Märkischen Kliniken würde das Sparpaket Stand Anfang Juni wenn das Gesetz so beschlossen wird ein zusätzliches Defizit von mehreren Millionen Euro im kommenden Jahr bedeuten.
Im Spargesetz ist auch die Anhebung der Prüfquote für Klinikrechnung vorgesehen. Ist das für Maximalversorger wie Ihr Haus besonders problematisch?
Größe Häuser sind verletzlicher, wenn es um die Prüfquote geht. Denn wir haben insgesamt mehr komplexerer Fälle, die häufiger zu Abrechnungsdiskussionen führen. Wir rechnen mit weniger Einnahmen, höheren Rückforderungen und deutlich mehr Aufwand.
Intensiv diskutiert die Selbstverwaltung derzeit über das Pflegebudget. Klar ist, dass es so nicht bleiben kann. Was ist Ihre Meinung dazu?
Die Einführung des Pflegebudgets war eine Reaktion auf eine Fehlentwicklung des DRG-Systems, denn das Mengenwachstum in Kliniken ging zulasten der Pflegekräfte. Das Pflegebudget wiederum hat dazu geführt, dass die Kosten für Pflege überproportional angestiegen sind. Es ist auf jedes einzelne Krankenhaus zugeschnitten und jedes Jahr wird auf dem Verhandlungsergebnis des Vorjahres aufgesetzt. Letztlich verliert dieses Instrument so den Bezug zur Leistungsrealität. Dem einen System fehlt die Untergrenze, dem anderen die Obergrenze.
GKV und DKG favorisieren eine Rückführung ins DRG-System. Die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der Ihr Haus angehört, hat den Vorschlag eingebracht, die Pflegefinanzierung in die Vorhaltepauschale zu legen. Was hat es damit auf sich?
Eine Rückführung des Pflegebudgets bei Beibehaltung der Kontrollen wie bisher halte ich für keine gute Lösung. Beide Systeme haben nicht gut funktioniert und insofern ist für mich eine Rückführung des Pflegebudgets in die DRG keine gute Lösung. Eine Integration des Pflegebudgets in die Vorhaltepauschale wäre sinnvoller. Die Vorgaben für die Leistungsgruppen lassen sich auch auf die Pflegekräfte ausweiten und wenn die Leistungszahlen dazu kommen, hätte man sowohl Ober- als auch Untergrenzen definiert.

