Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das erste Quartal 2026 veröffentlicht. Die Quote der aus Sicht der Kassen korrekten Rechnungen der Kliniken ist gegenüber dem vierten Quartal 2025 prozentual leicht gesunken.
Im 1. Quartal 2026 hatten 656 Krankenhäuser (40,7 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 3. Quartal 2026 Prüfquoten von 5 Prozent und kein Aufschlag auf aus Sicht der Krankenkassen nicht korrekte Rechnungen. Im Vergleich dazu waren es 674 Krankenhäuser (41,4 Prozent) im 4. Quartal 2025, also 18 Krankenhäuser mehr. Der Anteil Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 0,3 Prozent auf 13,1 Prozent gestiegen.

Neue Prüfquoten hätten massive Auswirkungen
Überträgt man die Statistikdaten auf die durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz angedachten Änderungen der Prüfquoten, könnten nur 182 der 1.611 Krankenhäuser weiterhin eine Prüfquote von 5 Prozent erreichen. Denn nur diese Krankenhäuser haben eine Quote von 80 Prozent oder mehr unbeanstandeten Rechnungen. Sie sind oft hochspezialisiert und weisen in der Regel niedrige Fallzahlen auf. In diesem Quartal würde es dabei um 3.531 von 308.125 durch Leistungsentscheid abgeschlossene Prüfungen gehen. Das macht einen Anteil von 1,1 Prozent aller Leistungsentscheide in den Statistikdaten aus.
Im Rahmen der Diskussion um eine Anpassung des Prüfsystems ist auch noch zu berücksichtigen, dass es sich immer um das Ergebnis des MD-Erstgutachtens handelt. Abweichende Ergebnisse nach Widerspruch, Erörterungsverfahren oder Sozialgerichtsverfahren finden in der Statistik zur Abrechnungsprüfung keinen Eingang. Eine übergreifende Statistik steht nicht zur Verfügung. Und es ist zu berücksichtigen, dass es sich nur um die Prüfungen der gesetzlichen Krankenkassen handelt, bei denen der Medizinische Dienst eingeschaltet wurde. Zusätzlich finden Prüfungen durch andere Kostenträger wie private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaften und im Rahmen der Falldialoge statt. Insofern bilden die Statistikdaten nach § 275c Abs. 4 SGB V immer nur einen Teil des gesamten Prüfgeschehens ab.
Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 29. Mai auf seiner Webseite.
An diesem Artikel haben außerdem mitgewirkt: Sabine Kreß und Jan Helling.

