GKV-Spargesetz

Verbänderunde soll Konzept fürs Pflegebudget vorlegen

  • Krankenhausreform
Bundesgesundheitsministerium (BMG)
Bundesgesundheitsministerium (BMG) © commons.wikimedia.org | Jörg Zägel
Ende kommender Woche soll das GKV-Spargesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden – die Verhandlungen darüber biegen auf die Zielgerade ein.

Gestern haben Bund und Länder verhandelt, heute könnten erste Änderungsanträge in Umlauf kommen. Diskussionsstoff bot zuletzt ein Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Neuordnung der Pflegefinanzierung. Das Pflegebudget will die Koalition demnach abschaffen und die Pflegepersonalbemessung einstampfen. Mittlerweile kursiert ein weiteres Papier aus dem parlamentarischen Raum, das Bibliomedmanager vorliegt. 

DKG, GKV, BMG und DPR sollen Konzept schreiben

Demnach ist eine unmittelbare Rückeingliederung des Pflegebudgets vom Tisch – perspektivisch soll es aber weg, weil es den Anreiz, Pflegepersonal mit pflegefremden Tätigkeiten zu belasten, fördere und weil es der Konzentration und Spezialisierung von Behandlungskapazitäten im Weg stehe. Stattdessen sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats und der Gewerkschaft Verdi bis Ende Oktober ein Konzept für „eine zukunftsfähige Finanzierung von Pflegepersonalkosten“ erarbeiten. Eine „gesetzliche Umsetzung dieses Konzepts wird mit Wirkung ab dem Jahr 2028 angestrebt“.

Statt PPR soll eine Generalnorm kommen

Statt eines Pflegepersonalbemessungsinstruments soll es laut diesem Papier eine „Generalnorm“ geben, die Kliniken verpflichtet, „in allen Personalbereichen für diejenige Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist“. Die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus soll abgeschafft werden.

Neuer Job für den Leistungsgruppenausschuss

Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bleiben grundsätzlich bestehen, sollen aber nicht mehr als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen (LG) gelten. Stattdessen soll der Leistungsgruppenausschuss „unverzüglich“ zur personellen Ausstattung der Leistungsgruppen auch Mindestkriterien zur Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals aufstellen, die ab 2028 verpflichtend werden sollen. 

Pflegediagnosen aus dem BfArM

Im Papier von letzter Woche war von einem bundeseinheitlichen Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen die Rede. Im neuen Papier kam dazu eine kleine Präzisierung: Das BMG soll diese Klassifikation gemeinsam mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausarbeiten. 

Der Bundestag will das GKV-Spargesetz, mit dem die Finanzlücke der Kassen von mittlerweile fast 18 Milliarden Euro geschlossen werden soll, am Donnerstag beschließen. Zuvor soll auch noch der Gesundheitsausschuss des Bundestages zusammenkommen. Der Bundesrat soll am Freitag – dem letzten Tag vor der Sommerpause – sein Okay geben.

Autor

 Jens Mau

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