Krankenhausplanung 2027

Schleswig-Holstein plant sechs Versorgungsregionen

  • Krankenhausreform
Krankenhausreform: Schleswig-Holstein plant sechs Versorgungsregionen
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit © Frank Peter

Mit Blick auf die Krankenhausreform richtet Schleswig-Holstein die Krankenhausplanung neu aus. Das Land definiert sechs Versorgungsregionen und vier Planungsebenen. Patienten sollen ihre Klinik weiterhin frei wählen können.

Angesichts der Krankenhausreform wird es laut der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken zu Anpassungen in der Klinikstruktur des nördlichsten Bundeslandes kommen - dabei plant das Land mit sechs Versorgungsregionen. "Wir haben eine bewährte Klinikstruktur, die zum Teil bereits in der Vergangenheit Entwicklungen durchlaufen hat, die den Zielen der Reform entsprechen", sagte die CDU-Politikerin bei einer Pressekonferenz in Kiel. 

Dabei werde der Fokus auf die Besonderheiten des Landes mit den Inseln, Halligen und weiten Flächen gelegt; jede einzelne Klinik sorgfältig geprüft und mit wohnortnahen Leistungen der Grund- und Notfallversorgung gestärkt werden. Um besser planen zu können, habe das Land daher sechs Versorgungsregionen definiert.

Klinikum Itzehoe als zentraler Anker der Versorgungsregionen 

Diese orientierten sich nicht nur an geografischen oder Verwaltungsgrenzen, sondern auch an den tatsächlichen Patientenströmen. So umfasst die Versorgungsregion Süd-West etwa die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie Norderstedt als Teil des Kreises Steinburg. Im Mittelpunkt stehe dabei das Klinikum Itzehoe, das als zentraler Anker der medizinischen Versorgung dient.

Die Krankenhausreform sieht vor, dass Kliniken Leistungen ab 2027 nur noch anbieten und abrechnen dürfen, wenn sie die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllen - etwa was Personal, Ausstattung und Fallzahlen angeht. Die Leistungsgruppen - von denen es mehr als 60 gibt - werden den Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen.

Patienten können weiter Klinik frei wählen

Über die Regionen hinaus wurden laut der Gesundheitsministerin Grundsätze erarbeitet, auf welcher Ebene welche Leistungsgruppe geplant werden muss. Dabei gibt es vier Ebenen: die Kreisebene, die Ebene der Versorgungsregion, die Landesebene und die länderübergreifende Ebene.

Auf der Ebene der Versorgungsregionen etwa müssen Leistungen der Notfallversorgung sowie spezialisierte Leistungen, die in jeder dieser Regionen mindestens einmal vorhanden sein müssen. Dazu zählen etwa die Geburtshilfe oder die Kinderheilkunde. Auf Kreisebene hingegen müssen Grund- und Basisnotfallversorgung vorhanden sein, die möglichst wohnortnah erreichbar sein müssen - etwa die allgemeine innere Medizin oder die Geriatrie. 

Patienten in Schleswig-Holstein können sich laut von der Decken auch nach Umsetzung der Krankenhausreform ihre sie behandelnde Klinik aussuchen. Zwar plane das Land derzeit mit sechs Versorgungsregionen, darüber müssten sich die Menschen aber "keine Gedanken machen". Die Ministerin betonte: "Das ist unsere Planungsgrundlage, um eine richtige Versorgung sicherzustellen."

Stimmen: Weniger Weiterbildungsstätten, Übergangesregelungen schaffen

"Für die Ärztekammer ist es der richtige Weg, eine flächendeckende Grundversorgung erreichen sowie hochspezialisierte Leistungen bündeln zu wollen", sagte der Präsident des Verbandes, Henrik Herrmann. Die Kammer befürchte jedoch, dass durch die Zuweisung von Leistungsgruppen die ärztliche Weiterbildung erschwert werde. "Ärztinnen und Ärzte werden weniger Weiterbildungsstätten vorfinden", kritisierte er. Zudem erhöhten die engeren finanziellen Rahmenbedingungen für Kliniken, dass Personal abgebaut werde.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Heiner Garg forderte hingegen nachvollziehbare Perspektiven für die einzelnen Regionen und Krankenhausstandorte sowie ausreichend Zeit für eine Umsetzung der Reform. "Wenn Kliniken Ende 2026 verbindlich erfahren, welche Leistungsgruppen sie erhalten, ab 2027 aber das neue System gilt, müssen Übergangsregelungen insbesondere auch mit den Kranken- und Ersatzkassen sorgfältig abgestimmt sein", erklärte Garg. Übergangsregelungen müssten daher sorgfältig abgestimmt sein.

dpa

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