Schleswig-Holsteins Landesregierung stimmt Anpassungen im Landeskrankenhausgesetz zu. Ziel ist eine zukunftsfähige Gestaltung und die Erfüllung von Vorgaben aus der Krankenhausreform des Bundes.
Um die Vorgaben der Krankenhausreform auf Bundesebene umzusetzen, hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einer Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zugestimmt. Ziel sei es, die Krankenhausversorgung im Land zukunftsfähig und krisenfest zu gestalten, erklärte das Gesundheitsministerium in Kiel. Der Entwurf umfasse zudem Anpassungen am Krebsregistriergesetz, die unter anderem strengere Datenschutzregeln vorsehen.
"Mit dem Gesetzesentwurf stellen wir die Weichen, um die tiefgreifenden Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben, die das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und das Krankenhausreformanpassungsgesetz mit sich bringen, im Land umzusetzen", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Die Krankenhausreform des Bundes greife tief in die bestehenden Versorgungsstrukturen ein. So verändere sie Finanzierungsmodelle, schaffe neue Rahmenbedingungen und schränke die bisherigen planerischen Freiheiten der Länder ein, hieß es.
Beratung nach Anhörung der Verbände
"Unser Ziel ist klar: Wir wollen auch unter den neuen bundesrechtlichen Vorgaben eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung sicherstellen", betonte die Ministerin. Das gelinge nur mit einer Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes, um Planung, Finanzierung und Versorgungspraxis besser aufeinander abzustimmen. Nach Anhörung der Verbände will die Regierung den Gesetzesentwurf nach einer zweiten Kabinettssitzung im Landtag beraten lassen.
dpa
