In gleich zwei wegweisenden Urteilen aus dem März hat sich der 6. Senat des Bundessozialgerichts mit den rechtlichen Voraussetzungen einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) nach § 118 Abs. 1 SGB V befasst. Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die ärztliche Leitung, die sich von denen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) unterscheiden.
Dezidierte gesetzliche Regelungen zur ärztlichen Leitung einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) sucht man…

