Der Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt für Zeitraum des zweiten Halbjahres 2019 und des ersten Halbjahres 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2,6 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,4 Prozent und für Sachkosten bei 1,30 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt mit. Bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten sind die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Er ist eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. In die Berechnung fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein, so das Bundesamt. Dazu zählten insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.