Das neue Psychotherapie-Studium sieht mit der „Berufsqualifizierenden Tätigkeit III“ eine für die Psych-Krankenhäuser wichtige und aufwendige Aufgabe vor. Bislang ist jedoch unklar, wie das finanziert werden soll.
Der Qualifikationsweg zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin führt künftig über ein Masterstudium „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ mit anschließender Approbationsprüfung. Voraussetzung dafür sind laut Approbationsordnung (PsychThApprO) sogenannt…


