MD-QK-RL

Ruf nach aufwandsarmen Prüfverfahren

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Ruf nach aufwandsarmen Prüfverfahren
© GettyImages/lappes

Zu einseitig, wenig flexibel und kaum Praxisbezug: Die Fachgruppe psychiatrische Einrichtungen des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) haben ein Positionspapier zum Prüfverfahren der Medizinischen Dienste (MD) zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) veröffentlicht. Darin schildern die Verbände ihre Erfahrungen mit den ersten Prüfungen im Jahr 2023 und machen Vorschläge zur Verbesserung. 

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgezurrten Rahmenbedingungen zur MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) seien mit der Praxis nicht vereinbar. Bei den Prüfungen der PPP-RL zeige sich, dass die Vorgaben der MD-QK-RL aus Kliniksicht einerseits zu allgemein und praxisfern sind, andererseits zu viel Gestaltungsspielraum für konkrete Prüfverfahren bieten. „Das umfasst auch die einseitige fachliche Auslegung unklarer Sachverhalte, zu denen es offensichtlich kein Korrektiv gibt“, kritisieren die VKD-Fachgruppe und BAG. Die VKD-Fachgruppe habe dem MD zwar einen praxisbezogenen Austausch angeboten, damit ein transparentes und aufwandsarmes Prüfverfahren aufgebaut werden könne, doch dieses Angebot hätte der MD bisher nicht angenommen, zumal es auch keinen anderweitigen Austausch mit Praktikern gegeben habe. Das Ergebnis sei ein „Prüfverfahren, das Praxisbezug und Verhältnismäßigkeit durchweg vermissen lässt“, attestieren die Verbände.    

Dies führe nicht nur aus Sicht der Krankenhäuser zu problematischen Situationen, sondern überfordere auch den MD. G-BA und Gesetzgeber sollten hier aus Sicht der VKD-Fachgruppe und der BAG nachsteuern, so der Appell, wobei ein Austausch mit der Praxis auf Bundesebene anzustreben sei, um ein sinnvolles, praxisbezogenes und tatsächlich aufwandsarmes Prüfverfahren aufzubauen. Zudem bedürfe es einer vom MD unabhängigen Kontrollinstanz, die Kontrollberichte und Streitfragen neutral überprüfen kann und gleichzeitig zentrale Auslegungsfragen in Abstimmung mit dem G-BA klärt. „Die Krankenhäuser verweigern sich den Kontrollen nicht, bestehen jedoch auf verhältnismäßigen Prüfverfahren, die auch die Kostenträger und den MD zu Transparenz verpflichten und so aufwandsarm wie möglich ablaufen können“, so die Psych-Klinikvertreter.

Starre Prozesse mit kurzen Fristen

Trotz professioneller Prüfgespräche habe es an vielen Stellen „scheinbar unüberbrückbare Streitpunkte“ gegeben, heißt es. Diese Diskrepanzen resultierten vor allem aus unterschiedlichen Interpretationen des Richtlinientextes, denen sich die Prüfer vollumfänglich und ohne jeden Gestaltungsspielraum verpflichtet fühlten, heißt es in dem Papier. Zudem seien sowohl der Prüfaufwand als auch die beizubringenden Unterlagen nicht auf das Notwendige beschränkt, obwohl beides feste Grundsätze der MD-QK-RL seien. Die Massen an Unterlagen (Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweis und Dienstplanextrakt von jedem Mitarbeitenden des Standorts) innerhalb der kurzen Frist beizubringen, habe die Krankenhausverwaltungen über Wochen lahmgelegt, berichten die Verbände. An einigen Stellen sei von den in der Richtlinie klar benannten Vor-Ort-Prüfungen abgewichen worden, indem vorab ein Großteil der Prüfungsunterlagen – insbesondere zum Nachweis des Personaleinsatzes – bereits auf dem Schriftweg angefordert wurde. Würden sich die meisten MD-Prüfer nicht an ein Prinzip der Vollprüfung gebunden fühlen, das in der MD-QK-RL jedoch an keiner Stelle normiert ist, könnte viel Zeit und Aufwand eingespart werden, monieren die Verbände. 

Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßstäben

Je nach Bundesland werde außerdem nach sehr unterschiedlichen Maßstäben geprüft. „Was in einem Land zu Problemen führte, konnte im benachbarten Bundesland zu keiner Beanstandung führen. Selbst zentrale Auslegungsfragen wurden sehr individuell beantwortet“, heißt es weiter. Neben durchgängigen Regelungen zum Prüfverfahren mangele es gänzlich an Regelungen, wie mit Einsprüchen der Krankenhäuser zu verfahren sei und wie strittige Auslegungsfragen übergeordnet geklärt werden könnten. Dafür bedarf es laut VKD-Fachgruppe und BAG einer übergreifenden Instanz, die sich einerseits qualifiziert mit Streitpunkten befassen und Kontrollberichte revidieren (oder bestätigen) könne. Eine Stellungnahme der Krankenhäuser zu den Kontrollberichten sei zwar möglich – ob und wie darauf reagiert werde, sei jedoch nicht festgelegt. Und da es sich nur um Kontrollberichte, aber keine Prüfbescheide handele, bliebe den Krankenhäusern der Rechtsweg verwehrt. Stattdessen sei festgelegt, dass bei nicht bestandener Prüfung das Haus auch im Folgejahr wieder Teil der Prüf-Stichprobe sein werde – selbst wenn der MD bei der Erstellung des Kontrollberichts fehlerhaft gearbeitet haben sollte, so die Kritik. 

Interpretationen mit fatalen Veränderungen der PPP-RL

Die Anrechnungen von anderen Fach- und Hilfskräften (§ 8 Abs. 5 PPP-RL) zeigten, dass die Sichtweise von MD und Krankenhäusern stellenweise sehr weit auseinander liege. Beispielsweise hätten einige MD-Prüfer ausführliche Dokumentationen zum Personalersatz angefordert, die den flexiblen Austausch von Fachkräften (etwa zur spezialisierten, indikationsspezifischen Behandlung) zwischen den Berufsgruppen "gänzlich ad absurdum" machten. Und auch zentral oder standortübergreifend eingesetztes Personal in den Nachweisen führte laut der Verbände zu Diskussionen. "Obwohl der Einsatz über Regelaufgaben belegt werden konnte und die Qualifikation nachgewiesen wurde, wurde die Anwesenheit an einem Standort oftmals in den Kontrollberichten als nicht ausreichend belegt gekennzeichnet und gestrichen. Der MD erwartet die minutengenaue Nachweisbarkeit des Personaleinsatzes am Prüfstandort, was faktisch bei standortübergreifend eingesetztem Personal nicht realisierbar ist“, so die Psych-Vertreter. Bedarfsgerechte und indikationsspezifische Behandlungskonzepte seien nur mit einem grundsätzlichen Austausch der Berufsgruppen möglich, appellieren die Verbände.

Autor

 Anika Büchner

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