Hessen hält an seinem Zeitplan zur neuen Krankenhausplanung fest und will bis zum Jahresende allen Kliniken die neuen Leistungsgruppen zuweisen.
Alle Bundesländer, die diesen Prozess bis Ende 2026 abgeschlossen haben, können einmalig Ausnahmeregelungen nutzen und den Krankenhäusern auch dann Versorgungsaufträge erteilen, obwohl diese die Kriterien der Leistungsgruppen nicht erfüllen. Ab 2027 ist eine Zustimmung der Kostenträger notwendig.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben rund 100 Kliniken ihr bereits beantragtes künftiges Leistungsangebot an die neuen Anforderungen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) angepasst und nachprüfen lassen. Die Krankenhäuser konnten dafür auf einer digitalen Plattform ihre hinterlegten Anträge aktualisieren und zur erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst Hessen anmelden. Betroffen waren unter anderem Angaben zu Personal und Ausstattung sowie neu geschlossene Kooperationen mit anderen Häusern. Nachprüfungen waren auch dort möglich, wo die neuen KHAG-Regelungen zu einem anderen Prüfergebnis führen könnten, etwa weil die gesetzliche Vollbeschäftigungsgrenze im ärztlichen Bereich von 40 auf 38,5 Wochenstunden abgesenkt wurde.
Der Medizinische Dienst (MD) Hessen soll seine Prüfungen bis zur gesetzlichen Frist am 31. Juli abschließen. Gesundheitsministerin Diana Stolz betonte den engen partnerschaftlichen Austausch zwischen den Kliniken, dem Ministerium und dem MD, der allen Beteiligten Sicherheit und Verlässlichkeit gebe.
