Baden-Württemberg

­­­Wende in der PIA-Finanzierung

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­­­Wende in der PIA-Finanzierung
© iStock.com/dem10

Sechs Jahre dauerten die Verhandlungen rund um die Finanzierung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) in Baden-Württemberg. Bereits im Frühling haben sich die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) und die Kostenträger für die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter geeinigt und eine Entscheidung zur künftigen Bezahlung der PIA erzielt. Wie die Reutlinger Zeitung berichtet, habe es bis dato als finanziellen Ausgleich lediglich einen pauschalen Betrag pro Quartal gegeben. In Zukunft sollen die tatsächlich für die Behandlung der Patienten erbrachten einzelnen Leistungen bezahlt werden, um die bislang vorhandene Lücke zwischen der ambulanten Betreuung und dem Klinikaufenthalt mithilfe von PIA sinnvoll zu schließen. 

PIA wurden im Jahr 2002 als Zwischenstufe zwischen der ambulanten und stationären Behandlung etabliert. Bei Bedarf können Ärzte ihre Patienten dorthin überweisen. Doch unabhängig von der Menge an Behandlungen habe die Einrichtung in Baden- Württemberg bisher eine Fallpauschale in Höhe von 300 Euro sowie gegebenenfalls weitere 70 Euro für eine einmalige Krisenintervention erhalten, zitiert die Tageszeitung Gerhard Längle, Stellvertretender Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg. Bei höherem Behandlungsbedarf habe als nächste Stufe – unterhalb der Klinikeinweisung – die Betreuung in einer Tagesklinik zur Verfügung gestanden, jeweils mit 200 Euro pro Tag und drei bis vier Kontakten pro Quartal. Flexibilität habe es hier keine gegeben. 

Dann, vor sechs Jahren, sei die Rahmenvereinbarung über die Kostenübernahme für die Leistungen der PIA gekündigt worden und die BWKG sowie Landeskassen seien in die Verhandlungen gegangen. Dabei seien verschiedene Finanzierungsmodelle wie das Bayerische Modell durchgespielt worden – ohne Erfolg, bis die BWKG schließlich die Schiedsstelle anrief. Jetzt gelten seit April die bayerischen Vergütungssätze für Leistungen der PIA nebst einem Zuschlag von zehn Prozent für die Behandlung Erwachsener sowie von 20 Prozent in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Darin enthalten sind zudem Verwaltungskosten und Zeiten für Gespräche mit Angehörigen oder dem Arbeitgeber.

Autor

 Anika Büchner

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