Schon einige Zeit musste mit Verwunderung zur Kenntnis genommen werden, dass ein Arzt jeden anderen Arzt vertreten könnte. Das mag in der Vergangenheit so möglich gewesen sein, erscheint aber heute im Hinblick auf den Facharztstandard und den im BGB seit 2012 aufgenommenen Behandlungsvertrag sehr fragwürdig. Das wird von den Autoren im vorliegenden Beitrag dankenswerterweise explizit dargestellt.
Einleitung
Im Jahr 2012 gab es in Deutschland 144.000 ambulant tätige Ärzte. Innerhalb von 20…