Entbürokratisierung verlangt weniger Schriftlichkeit. Was dokumentiert werden muss und was nicht, ist äußerst umstritten. Meist wird auf das Haftungsrecht abgestellt – das zu Unrecht, was Thema der Kasseler Erklärung von Januar 2014 ist (abgedruckt in PKR 1/2014, Seiten 15–17). Auch im Leistungserbringungsrecht der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung sind keine eindeutigen Vorgaben festgelegt (vgl. Siefarth, PKR 1/2014, Seiten 17–21). Im vorliegenden Beitrag von Prof. Dr. Weiß…

Die berufsrechtlichen Vorschriften zur Pflegedokumentation
Pflege- & Krankenhausrecht

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