In aller Kürze
Nachdem die Übertragungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Modellprojekten nach §63 Absatz 3c SGB V vorliegen, scheint Kompetenzerweiterungen in der Pflege nichts mehr im Wege zu stehen. Die rechtlichen und fachlichen Hürden sind aber hoch einzuschätzen. Was ist alles zu beachten, und wie sollten Verantwortliche, die Modellprojekte konzipieren, vorgehen? Die Autorin stellt die Rechtsprobleme dar und bietet praxisgerechte Handlungslösungen. Dieser Beitrag…Modellprojekte nach §63 Abs. 3c SGB V und deren rechtliche Grundlagen
Pflege- & Krankenhausrecht
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.