In aller Kürze
Im Rahmen des personalen Arbeitsschutzes ist der Träger aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht in besonders qualifizierter Form gehalten, für den Schutz seiner Mitarbeiter auch in gewaltbesetzten Situationen zu sorgen. Dies wird in diesem Beitrag nicht nur unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, sondern auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten näher behandelt.
Vorbemerkung
Der Träger hat Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner…