Krankenhausbehandlung ist begrifflich alles, was in der Institution Krankenhaus an Sach- und Dienstleistungen erbracht wird (Becker, Becker/Kingreen, § 39 SGB V, RN. 4, 3. Auflage 2012). Das schließt ambulante Behandlungen eines Krankenhauses ein, allerdings gelten insoweit wegen des Vorranges der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und deren Mitglieder weitgehende Sondervorschriften, die den Behandlungsrahmen der Krankenhäuser…

Checkliste ambulantes Krankenhaus
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