Seit 2001 sind Leistungen der Frührehabilitation Bestandteil der Krankenhausbehandlung. Zu diesen von den Krankenkassen zwingend zu vergütenden Leistungen zählt vor allem die stationäre Akutbehandlung verschiedener schwerer neurologischer Störungen von Patienten. Daraus hat sich – gemäß Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation(BAR) – die Neurologische Frührehabilitation der sogenannten Phase B (NFRB) entwickelt, die zwischenzeitlich Gegenstand der Krankenhausplanung…
Reha im Lichte der Krankenhausplanung
f&w
Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.