Die Kirche überarbeitet ihr Arbeitsrecht

Katholischer Flickenteppich

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  • 01.06.2015
    Die Deutsche Bischofskonferenz überarbeitet das Arbeitsrecht, das auch für katholische Krankenhäuser gilt. Vorrangiges Ziel: Die offizielle Rechtslage soll an die gelebte Rechtspraxis angeglichen werden. Dass das neue Regelwerk in ganz Deutschland in Kraft treten wird, ist keineswegs sicher. Einzelne Diözesen könnten sich einer Umsetzung verweigern. Ein großzügigerer Umgang etwa mit wiederverheiratet Geschiedenen und vereinzelte Rechte für Gewerkschaften – die Bischofskonferenz der…

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