Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im März neue gesetzliche Regelungen für die Qualitätsberichte von Krankenhäusern umgesetzt. Das betrifft insbesondere einen Berichtsteil zum Risikomanagement, zur Hygiene und Nutzung von Fehlermeldesystemen. Außerdem hat der G-BA einen Zusatznutzen bestimmter Aids- und Krebsmedikamente bestätigt.
In seiner Sitzung am 19. März 2015 hat der G-BA die Regelungen zum Qualitätsbericht (Qb-R) der Krankenhäuser novelliert und damit gesetzliche Bestimmungen des § 137…