Die Formulierung konkreter Anforderungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zeigt inzwischen die typischen Merkmale eines Großprojekts: Streit, Terminverschiebung und möglicherweise auch ausufernde Kosten. Ein Baustellenbericht.
f&w 1/2013, Seiten 44-47
Ambulante Krankenhausleistungen haben sich zu einem veritablen Paragrafendschungel entwickelt. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde rund ein Dutzend…