Der Deutsche Bundestag hat Änderungen an dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vorgenommen. Mitte Februar 2007 wird der Bundesrat erneut über seine Zustimmung beschließen. Anfang Dezember 2006 hat der Autor in f&w 6/2006 die Inhalte des Referentenentwurfes dargestellt. In diesem Beitrag werden nun die vom Bundestag beschlossenen Änderungen für den Krankenhausbereich aufgezeigt.
Solidarbeitrag…