Das Bundeskartellamt (BKartA) hat mit zwei nahezu gleichlautenden Beschlüssen erstmals den Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser mit einem privaten Krankenhausträger untersagt. Damit will die Behörde Wettbewerb erhalten, doch sie schließt ihn in Wahrheit aus.
In beiden Fällen wollte die Rhön-Klinikum AG Krankenhäuser erwerben, einmal das Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH und zum anderen die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und Mellrichstadt. In engem Sachzusammenhang dazu steht der…