Mit dem neuen § 140 SGB V hat der Gesetzgeber eine zweite Form der gesetzlichen Gesundheitsversorgung geschaffen. Die Auswirkungen dieser Neuerungen sind derzeit nicht abzusehen. Möglicherweise wird die Reform in Zukunft einmal am ehesten mit der Deregulierung in den anderen Sektoren der Bereichsvorsorge verglichen werden, wie die Telekommunikations- und Energieversorgung. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die neue Form der Integrierten Versorgung zur künftigen Regelversorgung zu…
Revolutioniert die Integrierte Versorgung das Gesundheitssystem?
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