Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV): „Der Bundesgerichtshof verbietet überhöhte Zimmerzuschläge in Krankenhäusern.“ Mit diesen Worten hat der PKV-Verband das Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Zuschlägen der Krankenhäuser für die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer zusammengefasst. Der PKV-Verband begrüßt das Urteil. Er hatte mit einer Musterklage die Zimmerzuschläge der Krankenhäuser des Landkreises Hannover – 250 bis 290 DM für Einbettzimmer und 160 bis 190 DM für…
Nur hoher Komfort rechtfertigt einen hohen Preis
f&w
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