Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat neuerdings enorme Bedeutung für Krankenhäuser. Grundsätzlich müssen nunmehr Personalverleiher und -entleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Weitere Restriktionen sorgen dafür, dass der dauerhafte Verleih nicht mehr zulässig ist.
Klassisch wurden im Krankenhausbereich die ärztlichen und die nicht ärztlichen Leistungen durch eigenes Personal erbracht. Nach und nach kam der mittlerweile nicht mehr…