Die Begutachtung der Krankenhausabrechnung nach §275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bringt den Krankenkassen Korrekturen in Millionenhöhe. Das ist ein Ergebnis der Begutachtung in Rheinland-Pfalz. Dort hatten die Gutachter im vorigen Jahr 36202 DRG-Abrechnungen im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen untersucht.
Die Praxis, im Krankenhaus Einsicht in die gesamte Patientenakte zu nehmen, und die Möglichkeit eines Informations- und…